Martin Luther und der faire Handel

1517 – 2017 · 500 Jahre Reformation

Unmittelbar nach der Veröffentlichung der 95 Thesen am 31. Oktober 1517 beginnt Martin Luther mit der Ausarbeitung eines reformatorischen Programms, mit dem er das kirchlich-religiöse Leben neu gestalten will.

Er behandelt dabei auch wichtige Themen des weltlichen Alltags, insbesondere auch aktuelle ökonomische Fragen.

In seiner 3. Schrift zu wirtschaftlichen Fragestellungen, die den Titel „Von Kaufhandlung und Wucher“ (1524) trägt, behandelt Martin Luther das Thema des iustum pretium, also des gerechten Preises.
In der gleichen Schrift kritisiert Luther auch die Handlungsweise der großen Handelsgesellschaften.

Martin Luther fordert, den Preis „nach Recht und Billigkeit“ festzusetzen und es eben nicht den Gesetzmäßigkeiten des Marktes zu überlassen, ihn zu regulieren. Konsequent verlangt Luther von den Kaufleuten, bei der Preisbildung immer auch das Wohl des Nächsten im Blick zu haben.

„Denn solche Kauffleut tun gerade, als wären die Creaturen und Güter Gottes allein für sie geschaffen und gegeben, und als möchten sie dieselben den anderen wegnehmen und nach ihrem Mutwillen festsetzen.“

Darüber hinaus kritisiert Martin Luther:

„Die Fürsten sind der Diebe Gesellen geworden. Derweil lassen sie die Diebe hängen, die einen oder einen halben Gulden gestohlen haben, aber hantieren mit denen, die alle Welt berauben und mehr stehlen als alle anderen zusammen.“

Martin Luther ging es nicht um eine grundsätzliche Kritik des Handels, den er als für das Gemeinschaftsleben notwendig anerkannte. Aber er verlangt, dass der Kaufmann vor allen anderen Erwägungen eine ethische Grundentscheidung zugunsten des Nächsten getroffen hat:

„Denn dein Verkaufen soll nicht ein Werk sein, das frei in deiner Macht und deinem Willen steht ohne alles Gesetz und Maß, als wärest du ein Gott, der niemandem verbunden wäre. Sondern weil dein Verkaufen ein Werk ist, das du gegen deinen Nächsten übst, soll es mit solchem Gesetz und Gewissen verfasset sein, dass du es übst ohne Schaden und Nachteil deines Nächsten.“